6 rechtliche Fragen rund um Tattoos, Teil I

6 rechtliche Fragen rund um Tattoos, Teil I

Anfang 2022 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, durch die sehr viele Farben für Tätowierungen und permanentes Make-up nicht mehr verwendet werden dürfen. Alternativen zu den verbotenen Farbstoffen gibt es nicht. Doch auch wenn die eigentlich farbenfrohe Körperkunst jetzt nicht mehr ganz so bunt ist, ist der Trend ungebrochen. In Deutschland ist ungefähr jeder Fünfte tätowiert.

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6 rechtliche Fragen rund um Tattoos, Teil I

Tattoos sind längst aus der Schmuddelecke herausgetreten. Sie sind salonfähig, setzen modische Statements und spiegeln als dauerhafter Körperschmuck die Persönlichkeit wider.

Doch ab wann ist es eigentlich erlaubt, sich tätowieren zu lassen? Welche Voraussetzungen muss ein Tätowierer erfüllen? Und was ist, wenn ein Tattoo misslingt?

Wir beantworten sechs rechtliche Fragen rund um Tattoos!:

  1. Welche Voraussetzungen gelten für die Tätigkeit als Tätowierer?

In Deutschland gibt es keine verbindlich geregelte Ausbildung und Bezeichnungen wie Tätowierer oder Tattoo-Artist sind nicht geschützt. Offizielle Zertifikate existieren nicht und wer gegen ein Entgelt ein Tattoo stechen möchte, muss seine Kenntnisse nicht nachweisen.

Die einzigen Voraussetzungen sind, dass der Tätowierer mindestens 18 Jahre alt sein und einen Gewerbeschein für seine Tätigkeit haben muss. Hat der Tätowierer kein Gewerbe angemeldet, sind strafrechtliche Folgen möglich.

Anzeichen für einen guten und seriösen Anbieter

Gute Tätowierer haben oft Wartelisten. Bietet ein Tätowierer gleich beim ersten Besuch im Studio an, direkt dazubleiben und sich ein Tattoo zum Schnäppchenpreis stechen zu lassen, ist Skepsis geboten. Gleiches gilt, wenn ein Anbieter behauptet, sämtliche Tattoo-Stile zu beherrschen.

Die meisten Tätowierer haben sich auf bestimmte Stile spezialisiert. Wer sich als Allrounder ausgibt, sollte dies mit Fotos von gestochenen Arbeiten belegen können.

In einem seriösen Studio findet zunächst eine ausführliche Beratung statt und der Kunde muss mitunter etwas abwarten, bis der nächste Termin frei ist. Nicht zu niedrig angesetzte Preise, eine professionelle Einrichtung und Hygienezertifikate an den Wänden sind ebenfalls Anzeichen für einen seriösen Anbieter.

Hilfreich kann immer sein, Bewertungen anderer Kunden zu lesen. Die meisten Tätowierer haben eigene Internetseiten oder Profile in den sozialen Netzwerken.

Durch Kommentare, Bilder und Bewertungen wird es möglich, sich einen Eindruck zu verschaffen.

Vorsicht bei Tattoos im Urlaub

Aus der Urlaubslaune heraus steuert manch einer ein Tattoo-Studio an. Eine Tätowierung als Reiseandenken birgt aber Risiken. Stimmen die hygienischen Bedingungen nicht, ist eine Ansteckung mit beispielsweise Hepatitis-C-Viren möglich.

Ausgiebige Sonnenbäder mit einem frisch gestochenen Tattoo können die Wundheilung erschweren und sogar zu Entzündungen führen. Und Sprachbarrieren führen möglicherweise zu Missverständnissen, die ein ganz anderes Tattoo hervorbringen, als eigentlich gewünscht.

Ruft eine Tätowierung gesundheitliche Komplikationen hervor, kann die gesetzliche Krankenversicherung den Patienten in angemessener Höhe an den Behandlungskosten beteiligen.

Die private Krankenversicherung ist nur in der Leistungspflicht, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt.

  1. Ab welchem Alter sind Tattoos erlaubt?

Anders als oft vermutet, hat der Gesetzgeber in Deutschland keine Altersgrenze für Tattoos festgelegt. Rein rechtlich gesehen, handelt es sich um eine Körperverletzung, wenn ein Tattoo oder Piercing gestochen wird.

Ob jemand die Folgen und Risiken einer solchen Körperverletzung richtig einschätzen kann, hängt aber weniger von seinem Alter, sondern in erster Linie von seiner individuellen Reife ab. Aus diesem Grund wurde keine gesetzliche Altersgrenze definiert.

Allerdings kommen hier noch andere Faktoren zum Tragen. Ein Punkt bezieht sich auf die Geschäftsfähigkeit, die mit dem Erteilen von Einwilligungen und dem Abschluss von Verträgen einhergeht.

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Die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit ist erst mit der Volljährigkeit gegeben. Ein anderer Punkt ist die Körperverletzung.

Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn einem Minderjährigen ein Tattoo oder Piercing gestochen wird und die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht vorliegt.

Dazu gibt es ein Gerichtsurteil. In dem Fall war eine 16-Jährige auf einer Party in einem Tattoo-Studio und ließ sich ein Piercing im Intimbereich stechen. Die Jugendliche stand zwar unter dem Einfluss von Drogen, hatte sich aber freiwillig piercen lassen.

Weil der Tätowierer entgegen seiner Pflicht den Ausweis der Kundin nicht eingesehen hatte, um ihre Volljährigkeit zu überprüfen, wurde er wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.

In der Praxis lehnen aber ohnehin die meisten Tätowierer Tattoos bei Minderjährigen ab, selbst wenn die Eltern einverstanden wären.

  1. Ist jedes Motiv erlaubt?

Prinzipiell ist bei Tattoos erlaubt, was gefällt. Selbst fragwürdige Motive sind per se nicht strafbar. Und solange sie nicht öffentlich zur Schau getragen werden, sondern zum Beispiel von Kleidung verdeckt sind, gibt es zumindest aus juristischer Sicht keine Probleme.

Zwar kann es natürlich sein, dass ein Tätowierer ablehnt, bestimmte Motive oder Symbole zu stechen. Rechtlich wäre am Körperschmuck aber zunächst nichts zu bestanden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn fragwürdige Bilder sichtbar werden. So gibt es zum Beispiel den Fall eines 27 Jahre alten NPD-Mitglieds. Der Mann hatte am unteren Rücken ein Tattoo mit dem Gebäude eines Konzentrationslagers und darunter den Spruch „Jedem das Seine“ in gotischer Schrift.

Dieser Spruch stand am Haupttor des KZs Buchenwald. Nachdem der Mann sein Tattoo im Schwimmbad für alle sichtbar getragen hatte, leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Volksverhetzung ein und forderte eine zehnmonatige Haftstrafe.

In einem beschleunigten Verfahren fällte das Gericht aber ein milderes Urteil. Denn das Tattoo als solches ist eben nicht strafbar. Nur darf es nicht öffentlich präsentiert werden.

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Mario Kretschmer, - Schilder und Leuchtreklame Hersteller, Tim Scheube, - PG-Cutter und Werbetechniker, Sabine Tallarn, Künstlerin / Designerin, sowie Christian & Ferya Gülcan, Künstler (Malerei, Graffiti, Maltechniken), Inhaber koozal Design Galerie, Betreiber und Redakteure dieser Seite, Youtuberin Sevilart (Dekok-Bastelkanal) schreiben hier Wissenswertes, Anleitungen und Ratgeber zu Schablonen, Malerei, Bastelarbeiten und Dekoration.

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